Allgemeine Geschäftsbedingungen von best aviation

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und verwendete Begriffe

1.1. best aviation ist eine eingetragene Marke der SAS Smart Air Service GmbH & Co.KG. Somit gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) für die Verwendung des von der SAS Smart Air Service GmbH & Co.KG über das elektronische Service-Portal best aviation erbrachten Leistungen. Die SAS Smart Air Service GmbH & Co.KG wird nachfolgend auch als best aviation oder Portal oder Portalbetreiber bezeichnet. Diese AGB gelten auch für über dieses Portal geschlossenen Verträge, rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen sowie alle Beziehungen zwischen best aviation und den Verwendern sowie auch gegenseitig zwischen den Verwendern.

 

1.2 Über das Portal können die Verwender Luftfahrzeuge zur Vercharterung anbieten (“Vercharterer”), oder nach Luftfahrzeugen suchen und diese chartern (“Charterer”). Charterverträge werden ausschließlich direkt zwischen den Verwendern des Portals geschlossen.

 

1.3 Das Portal wird im Internet, beispielsweise auf www.bestaviation.de oder www.best-aviation.de mit den jeweils angezeigten Funktionen zur Verfügung gestellt.

 

1.4 best aviation agiert dabei nur als Vermittler und wird selbst nicht Partei des Chartervertrages.

 

1.5 Von diesen Verwendungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Verwender finden im Verhältnis zu best aviation keine Anwendung, sofern ihre Geltung von best aviation nicht ausdrücklich bestätigt worden ist.

 

1.6 Soweit über das Portal Versicherungsschutz durch best aviation selbst oder über Dritte angeboten oder vermittelt wird, sind die verfügbaren Versicherungen und die Versicherungsbedingungen im Einzelnen jeweils auf dem Portal abrufbar.

 

1.7 best aviation leistet keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und technische Funktionsfähigkeit des Portals. Die Funktionsfähigkeit des Portals kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten oder technischen Störungen vorübergehend unterbrochen sein.

 

1.8 best aviation ist berechtigt, Inserate der Vercharterer auch prominent z.B. auf der Startseite zu platzieren und die vom Verwender eingestellten Inhalte technisch so aufzubereiten und anzupassen, dass sie auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen dargestellt werden können. Die Parameter, die best aviation verwendet, um zu bestimmen, in welcher Rangfolge die Inserate angezeigt werden, können auf dem Portal eingesehen werden.

 

1.9 best aviation behält sich das Recht vor, Anzeigen nicht freizuschalten, bei denen ein von best aviation bestimmter Mindestcharterpreis unterschritten wird.

 

1.10 Die in diesen AGB, auf den Webseiten und anderen Softwareapplikationen des Portals verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und entsprechende Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

 

§ 2 Registrierung und Verwenderkonto

2.1 Die Registrierung auf dem Portal ist kostenlos. Berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen. Jeder Verwender darf nur ein Verwenderkonto eröffnen. Das Verwenderkonto ist nicht übertragbar.

 

2.2 Die Verwender sind verpflichtet, die Daten im Verwenderprofil wahrheitsgemäß und vollständig einzutragen, stets aktuell zu halten und relevante Änderungen unverzüglich nachzutragen. Änderungen können online im eigenen Konto vorgenommen werden.

 

2.3 Mit erfolgreicher Registrierung legt best aviation für den Verwender ein Verwenderkonto an, auf das der Verwender mit Hilfe seines Verwendernamens und seines Passwortes (im Folgenden “Zugangsdaten”) zugreifen kann. Als Verwendername dient die von dem Verwender bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Das Passwort legt der Verwender selbst fest, und er kann es jederzeit über den passwortgeschützten Login-Bereich des Portals ändern.

 

2.4 Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Verliert der Verwender seine Zugangsdaten, oder hat der Verwender Anlass zur Vermutung, dass sein Verwenderkonto unbefugt durch Dritte genutzt wird oder werden könnte, ist der Verwender verpflichtet, best aviation schnellstmöglich zu informieren.

 

2.5 Verwender sind verpflichtet, im Rahmen des Verifizierungsprozesses durch den Zahlungsdienstleister von best aviation die angeforderten Dokumente beizubringen. Dieser Nachweis wird zur Verifikation von Auszahlungen benötigt. Das entsprechende Ausweisdokument wird über das Portal direkt und verschlüsselt an den Zahlungsdienstleister gesendet. best aviation hat keinen Zugang zu diesen Dokumenten, und eine Verarbeitung durch best aviation findet nicht statt.

 

2.6.1 Vercharterer sind verpflichtet, sämtliche Dokumente, die für den Betrieb des angebotenen Luftfahrzeugs erforderlich sind an best aviation zu übermitteln und den Umfang des Versicherungsschutzes und sein Bestehen auf ihrem Profil anzugeben. Sie sind ferner verpflichtet, den Datenstand gegenüber best aviation aktuell zu halten.

2.6.2 Charterer sind verpflichtet, sämtliche Dokumente, die zum selbständigen Führen eines Luftfahrzeugs erforderlich sind an best aviation zu übermitteln. Sie sind ferner verpflichtet, den Datenstand gegenüber best aviation aktuell zu halten.

2.7 Als Portalbetreiber kann best aviation vor Leistungserbringung außerdem gesetzlich verpflichtet sein, von Vercharterern, die unternehmerisch handeln, bestimmte Informationen und Dokumente zu erheben. Datenschutzrechtliche Grundlage für diese Datenverarbeitung ist Artikel 6, Absatz 1 c) DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

 

2.7.1 Vercharterer sind nach Aufforderung durch best aviation verpflichtet, die folgenden Informationen und Dokumente zu übermitteln: Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse; Kopie eines Identitätsdokuments oder eine andere elektronische Identifizierung im Sinne des Artikels 3 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014; Angaben zum Bankkonto; falls der Vercharterer in einem Handelsregister oder einem ähnlichen öffentlichen Register eingetragen ist, das Handelsregister, in dem er eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung; und eine Selbstbescheinigung, in der sich der Vercharterer verpflichtet, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen. Bei Änderungen, die diese Angaben betreffen, sind die Vercharterer zur Aktualisierung verpflichtet.

 

2.7.2 Bei fehlender oder verspäteter Mitwirkung ist best aviation verpflichtet, die Erbringung unserer Leistungen an säumige Vercharterer auszusetzen, bis die Mitwirkung erfolgt ist.

 

2.8. Der Verwender kann sein Verwenderkonto jederzeit wieder löschen lassen, indem er best aviation eine entsprechende Aufforderung per Mail an fly@best aviation.de schickt oder eine gegebenenfalls auf dem Portal angezeigte Funktion nutzt. Die Folgen der Profillöschung richten sich nach § 16.

 

§ 3 Buchungen

3.1 Über die Suchfunktion kann ein Charterer Ort, gewünschte Charterzeit und ggf. weitere Parameter eingeben und entsprechende Inserate suchen. Vor der verbindlichen Buchung werden alle anfallenden Kosten, insbesondere der Mietpreis, Gebühren, sämtliche anderen Posten und Steuern unter Ausweisung des Gesamtpreises angezeigt.

 

3.2 Vertragsschluss: Das Inserat des Vercharterers stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Charterer gibt die gewünschten Parameter an und sendet eine unverbindliche Buchungsanfrage an den Vercharterer. Der Vercharterer kann die Anfrage bestätigen, gegebenenfalls auch zu modifizierten Bedingungen, und solange noch kein Mietvertrag zustande gekommen ist, kann er die Bestätigung jederzeit zurückziehen oder modifizieren. Ein Vertrag über die Anmietung kommt zustande, wenn der Vercharterer die Buchung bestätigt hat. best aviation kann Verchartererbestätigungen löschen, wenn ein Mietvertrag nach erfolgter Verchartererbestätigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zustande gekommen ist. Falls best aviation sich diese Option einräumen will, wird die Frist auf der Portal angezeigt.

 

3.3 Wir weisen darauf hin, dass für die Mietverträge zwischen Charterern und Vercharterern auch dann kein Widerrufsrecht besteht, wenn eine der Parteien Verbraucher sein sollte, denn ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Luftfahrzeugvermietung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

3.4 Mit der verbindlichen Buchung gemäß § 3.2 oder 3.3 ist die Vermittlungsleistung von Best aviation erbracht.

 

§ 4 Besondere Regelungen für Vercharterer

4.1 Vercharterer, gleichviel ob private oder juristische Personen, sind dazu verpflichtet, eine CSL-Versicherung (combined single limit) für Motorflugzeuge zu unterhalten, also eine Kombination aus Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung). Vercharterer sind ferner verpflichtet den Versicherungsschutz auf den Charterer oder seinen Piloten auszuweiten und den Verpflichtungen nach Ziffer 2.6 nachzukommen.

 

4.2 Der Vercharterer gewährleistet, dass das Luftfahrzeug zu den vereinbarten Buchungsbedingungen im gebuchten Zeitraum vom Charterer genutzt werden kann, und dass die Angaben im Inserat vollständig und zutreffend sind und insbesondere alle anfallenden Kosten enthalten.

 

4.3 Der Vercharterer kann Inserate jederzeit anpassen oder zurückziehen. Bereits abgeschlossene Charterverträge bleiben davon unberührt.

 

4.4 Dem Vercharterer ist es nicht gestattet, neben den Vereinbarungen im Mietvertrag im Zusammenhang mit der Überlassung des vercharterten Luftfahrzeugs zusätzliche Gebühren, Pauschalen, Aufschläge oder sonstige Zahlungen oder Entgelte vom Charterer zu verlangen oder eine anderweitige Beschränkung zu vereinbaren, sofern das Portal diese Möglichkeit nicht ausdrücklich anbietet.

 

4.5 Der Vercharterer ist verpflichtet, best aviation unverzüglich über vertragsrelevante Änderungen (z.B. Unfall, Diebstahl, Änderung des Chartervertrags) zu informieren. Vereinbaren die Verwender nach Abschluss eines Chartervertrags eine Veränderung von dessen Laufzeit, so ist dies best aviation unverzüglich mitzuteilen. Die Provision von best aviation nach § 8 bleibt bei nachträglicher Verringerung des Mietpreises unverändert. Bei nachträglicher Erhöhung des Mietpreises wird die Provision entsprechend angepasst.

 

4.6 Der Vercharterer ist selbst für die Erfüllung seiner steuerrechtlichen Verpflichtungen verantwortlich, insbesondere dafür, Umsatz-, oder Ertragsteuern und alle sonstigen anwendbaren Steuern und Abgaben („Steuern“) auszuweisen, einzuziehen, zu erklären, abzuführen und gegebenenfalls in den Charterpreis einzubeziehen.

 

4.7 Steuerinformationen. In manchen Rechtsordnungen wie beispielsweise innerhalb der EU ist best aviation gesetzlich verpflichtet, steuerliche Informationen über Vercharterer zu erheben und an die Steuerbehörden zu melden. Vercharterer sind dazu verpflichtet, an dieser Erhebung mitzuwirken, insbesondere durch die fristgemäße Vorlage der gesetzlich erforderlichen Unterlagen und Informationen. Bei fehlender oder verspäteter Mitwirkung ist best aviation verpflichtet, Auszahlungen an säumige Vercharterer zurückzuhalten, oder die Portalverwendung säumiger Vercharterer zu suspendieren oder zu blockieren, bis die Mitwirkung erfolgt ist. Bleibt diese Mitwirkung dauerhaft aus, behält sich best aviation das Recht vor, betroffene Vercharterer dauerhaft von dem Portal auszuschließen. Datenschutzrechtliche Grundlage für diese Datenverarbeitung ist Artikel 6, Absatz 1 c) DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

 

§ 5 Lizenzen, Berechtigungen, flugmedizinische Tauglichkeit, Zuverlässigkeit

Der Charterer stellt sicher, dass er und alle weiteren zulässigen Piloten über die luftrechtliche Zuverlässigkeit, erforderliche Lizenzen, Berechtigungen und flugmedizinische Tauglichkeit verfügen, die für das Führen des gebuchten Luftfahrzeugs benötigt wird. Die entsprechenden Dokumente sind vom Charterer im Portal hochzuladen und bei Empfangnahme des Luftfahrzeugs auf Verlangen des Vercharterers diesem oder seinem Beauftragten vorzuzeigen.

 

§ 6 Charterbedingungen

Für die Luftfahrzeugmiete gelten die von best aviation auf dem Portal zur Verfügung gestellten Mustermietbedingungen. Vercharterer sind verpflichtet zu prüfen, inwieweit im Hinblick auf die konkrete Situation eine Anpassung oder Ergänzung der Mustermietbedingungen erforderlich ist. Soweit der Vercharterer die Musterbedingungen ergänzen oder diese ausschließen und eigene Bedingungen verwenden möchte, ist das im Inserat transparent anzugeben.

 

§ 7 Datenverarbeitung

best aviation verarbeitet personenbezogene Daten der Verwender im Einklang mit einer Datenschutzerklärung, die auf dem Portal abrufbar ist.

 

§ 8 Zahlungen, Provision

8.1 best aviation erhebt Gebühren für die Vermittlung von Luftfahrzeugen nur im Zusammenhang mit einer erfolgten Buchung (Provision). best aviation behält sich das Recht vor, über die Portal auch andere Leistungen kostenpflichtig anzubieten.

 

8.2 Die an der Buchung beteiligten Verwender sind verpflichtet, jeweils eine Provision an best aviation zu zahlen. Die Gebühren werden auf dem Portal im Rahmen des Buchungsprozesses vor Abschluss der Buchung angezeigt. Der Provisionsanspruch entsteht unmittelbar mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Vercharterer und dem Charterer gem. § 3.

 

8.3 Die Verwender sind dazu verpflichtet, für die Abwicklung der Zahlungen das Zahlungssystem des an das Portal angebundenen Zahlungsdienstleisters zu nutzen und gesondert die hierfür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters zu akzeptieren. Um Zahlungen empfangen zu können, müssen Verwender einen Verifizierungsprozess (siehe Ziffer 2.5) durchlaufen. Es stehen die von best aviation beziehungsweise vom Zahlungsdienstleister angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung.

 

8.4 Mit der Zustimmung zu diesen AGB erteilt der Vercharterer best aviation die Vollmacht zum Forderungseinzug der dem Vercharterer von dem Charterer geschuldeten Beträge.

 

8.5 Der Vercharterer weist den für die Zahlungsabwicklung eingesetzten Zahlungsdienstleister hiermit unwiderruflich an, von den eingehenden Zahlungen zunächst die Vermittlungsprovision und gegebenenfalls weitere Gebühren des Portals (z.B. Versicherung eines Chartervorgangs) sowie andere Forderungen an den Verwender (z. B. durch kurzfristige Charterverlängerung) abzuziehen und an den jeweils Berechtigten auszukehren. Der Auszahlbetrag wird in der Regel innerhalb einer Woche nach Abholung des Luftfahrzeugs an den Vercharterer ausgezahlt.

 

8.6 Für den Fall, dass ein Charterer mit der Zahlung eines erheblichen Teils der dem Vercharterer geschuldeten Beträge in Verzug gerät, erteilt der Vercharterer best aviation die Vollmacht, im Namen des Vercharterers gegenüber dem betreffenden Charterer den Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs zu erklären. Erklärt best aviation in einem solchen Fall im Namen des Vercharterers gegenüber dem Charterer den Rücktritt vom Vertrag, tritt der Vercharterer bereits jetzt von den ihm infolge des Rücktritts gegen den Charterer zustehenden Zahlungsansprüchen einen Betrag in Höhe der best aviation von dem Vercharterer geschuldeten Vermittlungsprovision an best aviation ab. Die Abtretung erfolgt zum Zwecke der Erfüllung des Anspruchs von best aviation auf Zahlung der Vermittlungsprovision. Mit erfolgter Abtretung ist der Anspruch von best aviation auf Zahlung der Vermittlungsprovision gegen den Vercharterer erfüllt. Der Vercharterer ist verpflichtet, auf Wunsch von best aviation die erfolgte Abtretung schriftlich zu bestätigen. best aviation ist nicht verpflichtet, nach erfolgtem Rücktritt des Vercharterers wegen Zahlungsverzugs des Charterers ggf. zugunsten des Vercharterers bestehende Zahlungsansprüche gegenüber dem Charterer geltend zu machen oder sonst durchzusetzen.

 

§ 9 Widerrufsrecht

Verwendern, die als Verbraucher, d.h. zu Zwecken, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Verwenders zugerechnet werden können, best aviation mit der Vermittlung eines Chartervertrages beauftragen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wie folgt belehrt wird:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Verwender haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Verwendungsvereinbarung zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verwender best aviation (SAS Smart Air Service GmbH & Co.KG, Straßburger Straße 37, D-44623 Herne, fly@best aviation.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 

Folgen des Widerrufs

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn best aviation die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verwender dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch best aviation verliert.

 

Muster-Widerrufsformular

(Verwender, die den Vertrag widerrufen wollen, füllen bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An

SAS Smart Air Service GmbH & Co.KG

Straßburger Straße 37

D-44623 Herne

E-Mail: fly@best aviation.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung: (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

_____

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§ 10 Verhaltensregeln

10.1 Die registrierten Verwender sind für alle Aktivitäten unter ihrem Verwenderkonto verantwortlich. Es gelten stets die folgenden Regeln:

 

Gewaltverherrlichende, jugendgefährdende, rassistische oder pornografische Inhalte sind verboten.

Jeder Verwender des Portals hat sicherzustellen, dass die von ihm verwendeten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind.

Der Verwender darf in seinen Profilen oder Nachrichten nicht auf externe Angebote hinweisen, die mit den Leistungen von best aviation direkt oder indirekt im Wettbewerb stehen.

Sonstiges rechtswidriges Verhalten ist verboten.

Falsche Angaben sind verboten.

 

10.2 Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen behält sich best aviation vor, Maßnahmen nach § 12 dieser AGB zu ergreifen.

 

§ 11 Bewertung von Verwendern

11.1 Sobald best aviation die technischen Voraussetzungen schafft, dass Verwender auf dem Portal die Möglichkeit haben, den jeweils anderen Verwender/Vertragspartner des Portals zu bewerten, gelten dafür die folgenden Bestimmungen:

 

11.2 Wenn ein Verwender der Ansicht ist, durch die Bewertung eines anderen Verwenders in seinen Rechten verletzt zu werden, so kann sich der Verwender direkt an best aviation wenden. best aviation wird dann dem bewerteten Verwender die Möglichkeit geben, zu seiner Bewertung Stellung zu nehmen. best aviation behält sich vor, Bewertungen zu löschen, die gegen die Bewertungsgrundsätze des Portals verstoßen.

 

§ 12 Vorgehen bei Verstößen

12.1 best aviation ist bei Verstößen gegen diese AGB berechtigt den betroffenen Verwender zu verwarnen und/oder das Verwenderkonto vorübergehend oder endgültig zu sperren, insbesondere wegen

 

falscher Angaben bei der Registrierung, unbefugter Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere des Passwortes, (§ 2)

Missbrauch des Portals (z.B. Verstoß gegen Umgehungsverbot, § 13)

unterbliebener Mitwirkung bei der Erhebung erforderlicher Angaben und Dokumente

Verstoß gegen die Verhaltensregeln (§ 10), und/oder

den in § 11 dargelegten Verstößen bei der Verwenderbewertung

Verletzung von Rechten Dritter (§ 14)

 

12.2 best aviation kann außerdem für einzelne Verwender die angebotenen Luftfahrzeuge oder die Möglichkeit, einen Chartervertrag abzuschließen, zeitweilig oder dauerhaft blockieren, wenn der Verwender wiederholt negative Bewertungen anderer Verwender erhalten hat, oder ein anderweitiger Grund in der Person des Verwenders oder in seinem Verhalten vorliegt, der weitere Vertragsabschlüsse für andere Verwender unzumutbar machen oder aus aus Sicht von best aviation erscheinen lassen.

 

12.3 Bei der Durchführung von Maßnahmen nach Ziffern 12.1 und 12.2 werden die berechtigten Interessen des betroffenen Verwenders, anderer Verwender, etwaiger Rechteinhaber und sonstiger Dritter sowie eigene berechtigten Interessen von best aviation als Portalbetreiber berücksichtigt, sowie die Schwere des Verstoßes und Verschulden der Verwender. Für einzelne Maßnahmen kann das Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlich sein, insbesondere wenn die Maßnahme zu schweren Nachteilen beim Verwender führen kann. best aviation wird den betroffenen Verwender im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen über die Maßnahme und ihre Begründung informieren.

 

12.4 Innerhalb von sechs Monaten nach einer erfolgten Maßnahme, können betroffene Verwender den einer Maßnahme zugrundeliegenden Sachverhalt über best aviation klären lassen. best aviation wird solche Anfragen zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt prüfen. Stellt sich heraus, dass die Maßnahme ungerechtfertigt war, wird best aviation die Maßnahme im Rahmen des technisch Möglichen und Zumutbaren korrigieren.

 

12.5 Der Verwender verpflichtet sich, best aviation sowie ihre Geschäftsleitung, ihre Angestellten und sonstigen Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder, freizuhalten bzw. freizustellen, falls die vorgenannten Personen von Dritten in Anspruch genommen werden, weil der Verwender in schuldhafter Weise gegen §11 oder gegen §14 verstößt. Dies gilt entsprechend, falls die Inanspruchnahme aus einem von dem Verwender in das Portal eingestellten rechtswidrigen Inhalt resultiert, sowie in Fällen, in denen die Inanspruchnahme aufgrund eines pflichtwidrigen Verhaltens des Verwenders seitens einer Verbraucherschutzvereinigung oder einer Behörde erfolgt.

 

12.6 best aviation verpflichtet sich, den Verwender über die Inanspruchnahme gem. Ziffer 12.5 unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs zu geben. Der Verwender ist verpflichtet, best aviation unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig mitzuteilen.

 

§ 13 Umgehungsverbot

13.1 Die Verwender sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Vertragsverhältnisse bekannt gewordenen Daten der anderen Verwender vertraulich zu behandeln und sie unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine derartige Weitergabe ist für die Vertragsdurchführung oder gesetzlich zwingend erforderlich.

 

13.2 Es ist den Verwendern untersagt, die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von best aviation zu umgehen. Eine verbotene Umgehung liegt dann vor, wenn sich Verwender, die zuvor auf ein Angebot auf dem Portal aufmerksam wurden, direkt untereinander in Verbindung setzen oder über die Kommunikationsfunktionalitäten des Verwenderkontos bei best aviation ihre Kontaktdaten (z.B. Adresse, Firmierung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) übermitteln. Sollte sich ein Verwender seinerseits vor Vertragsschluss direkt an einen anderen Verwender wenden, hat ihn der jeweils andere Verwender auf das Portal von best aviation zu verweisen. Es ist dem Verwender untersagt, einen über die Portal geschlossenen Vertrag zu stornieren, um ihn anschließend außerhalb des Portals mit dem jeweils anderen Verwender neu zu schließen. Die Verwender verpflichten sich, während der Dauer der Verwendungsvereinbarung mit best aviation bei wiederholten Luftfahrzeug-Buchungen nicht mit dem jeweiligen anderen Verwender direkt in Verbindung zu setzen, um zukünftige Charterverhältnisse außerhalb des Portals von best aviation abzuwickeln. Im letzteren Falle muss diese Verwendungsvereinbarung gekündigt werden.

 

§ 14 Urheberrechte und Lizenzen

14.1. Wenn der Verwender Inhalte auf dem Portal einstellt, räumt er best aviation an diesen Inhalten jeweils einfache, räumlich unbeschränkte Verwendungsrechte in dem zum Betrieb der Portal erforderlichen Umfang ein. Die Rechteeinräumung umfasst das Recht, die jeweiligen Inhalte zu bearbeiten, soweit dies für eine Veröffentlichung der Inhalte auf dem Portal erforderlich ist, sowie die jeweiligen Inhalte in unbearbeiteter oder bearbeiteter Form im Rahmen des Portals öffentlich zugänglich zu machen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen (Speichern auf den Servern von best aviation etc.). Zur Erhöhung der Reichweite der Charterangebote des Verwenders ist best aviation berechtigt, von dem Verwender eingestellte Anzeigen mit den jeweiligen Inhalten ganz oder teilweise und unter Verweis auf die Portal auch auf Webseiten Dritter zu verwenden und dazu den Betreibern dieser Drittseiten das Recht einzuräumen, die betreffenden Inhalte zu diesen Zwecken zu bearbeiten, zu vervielfältigen und auf der jeweiligen Drittseite öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus räumt der Verwender best aviation auch das Recht ein, die von dem Verwender eingestellten Anzeigen mit den jeweiligen Inhalten auch außerhalb des Portals im Rahmen von Zusatzfunktionen, durch die die Reichweite der Anzeigen des Verwenders erhöht werden soll, z. B. in E-Mail-Newslettern, Newsfeeds (ggf. in verschiedenen Formaten), besonderen Push-Diensten, u. ä. sowie in technisch optimierten Versionen des Portals auf mobilen Endgeräten bzw. im Rahmen entsprechender Apps zu nutzen und zu diesen Zwecken zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

 

14.2. Die Rechteeinräumung gemäß Ziffer 14.1. erfolgt für die Dauer der Verwendungsvereinbarung zzgl. einer Umstellungsfrist von zwei Wochen nach Ende der Verwendungsvereinbarung. Die Rechteeinräumung endet für einen konkreten Inhalt vorzeitig nach Ablauf einer Umstellungsfrist von zwei Wochen nachdem der Verwender den betreffenden Inhalt über die auf dem Portal dazu bereitgestellten Funktionen gelöscht hat. Sofern der Verwender im Rahmen von Kommentierungs- oder Bewertungsfunktionen geschützte Inhalte in das Portal einstellt, erfolgt die Rechteeinräumung daran abweichend von Satz 1 zeitlich unbeschränkt und über das Ende der Verwendungsvereinbarung hinaus. Nach Beendigung der Verwendungsvereinbarung und Löschung des Kontos des Verwenders wird der Verwender jedoch nicht mehr als Autor des Inhalts genannt. Unabhängig davon hat der Verwender das Recht, von best aviation die Löschung auch dieser Inhalte zu verlangen. best aviation ist verpflichtet, die betreffenden Inhalte innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Löschungsverlangens zu löschen. Verpflichtungen von best aviation nach geltendem Datenschutzrecht bleiben unberührt.

 

14.3. Nach Beendigung der Verwendungsvereinbarung besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Inhalt über das Portal abrufbar bleibt.

 

§ 15 Gewährleistung und Haftung durch den Portalbetreiber

15.1 Die Gewährleistung von best aviation für die erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Portals und den Vermittlungsleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Gewährleistung im Zusammenhang mit den Charterverträgen, die ausschließlich zwischen Charterern und Vercharterern zustande kommt, übernimmt best aviation nicht.

 

15.2 Verfügbar sind nur solche Informationen über Verwender und Angebote, die von dem jeweiligen Verwender in seinem Angebot für die Portal freigegeben wurden. Die Informationen der jeweiligen Verwender werden so angezeigt, wie sie vom Verwender zur Verfügung gestellt werden. best aviation übernimmt über eine etwaige gesetzliche Verantwortlichkeit hinaus keine Gewähr dafür, dass diese Informationen richtig und vollständig sind.

 

15.3 Die Inhalte auf den Websites von best aviation wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann best aviation jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter ist best aviation gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf seinen Internetseiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG ist best aviation als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

 

15.4 best aviation übernimmt keine Gewährleistung für (a) die Verfügbarkeit von Leistungen der Vercharterer in Bezug auf die Ausstattung, Verfügbarkeit und technische oder sicherheitsrelevante Merkmale der auf dem Portal eingestellten Luftfahrzeuge und (b) für Pflichtverletzungen des Charterers während der Charterzeit des Luftfahrzeugs.

 

15.5 best aviation prüft keinesfalls die Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit der von den Verwendern eingereichten Dokumente. best aviation prüft nicht und übernimmt auch keine Gewähr ob der Verwender als Vercharterer ein lufttüchtiges Luftfahrzeug anbietet und ob seine Angaben, die er auf dem Portal macht, wahr und richtig sind. best aviation prüft nicht und übernimmt auch keine Gewähr ob der Verwender als Charterer über alle luftrechtlich relevanten Qualifikationen verfügt, um das angebotene Luftfahrzeug zu führen.

 

15.6 best aviation haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):

 

(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet best aviation unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet best aviation nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verwender regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von best aviation jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

(b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit best aviation einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

15.7 Soweit die Haftung gegenüber best aviation ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von best aviation.

 

§ 16 Laufzeit und Beendigung der Verwendungsvereinbarung

16.1 Die Verwendungsvereinbarung zwischen dem Verwender und best aviation läuft auf unbestimmte Zeit. Verwender können diese Verwendungsvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Verpflichtungen bleiben von der Kündigung unberührt und sind zu erfüllen. Die Verwenderprofile bleiben auf dem Portal weiter sichtbar, bis die aktiven Buchungen erledigt sind. Die Buchbarkeit der Luftfahrzeuge des kündigenden Vercharterers wird nach Eingang der Kündigung deaktiviert.

 

16.2 Der Vercharterer kann seine eingestellten Luftfahrzeuge jederzeit löschen oder deaktivieren, solange kein wirksamer Vertrag mit oder ein bindendes Angebot an einen Verwender vorliegt.

 

16.3 best aviation kann die Verwendungsvereinbarung jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

 

§ 17 Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierung)

17.1 Hat der Vercharterer dem Charterer ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem geschlossenen Chartervertrag eingeräumt, und macht der Charterer von dem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch, hat der Charterer den Anteil der vereinbarten Charter zu entrichten, der sich aus der zwischen dem Vercharterer und Charterer Stornierungsstaffel ergibt, wenn eine solche vereinbart ist. Dem Charterer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Vercharterer ein wirtschaftlicher Nachteil durch die Stornierung nicht entstanden ist oder dass ein solcher Nachteil wesentlich niedriger als der sich aus der Stornierungsstaffel ergebende Betrag ist.

 

17.2 Im Falle einer Stornierung durch den Vercharterer erhält der Charterer den bereits gezahlten Mietpreis sowie die Gebühren für Extras und Reinigung erstattet.

 

17.3 Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Verwender und Best aviation bleibt von einer Stornierung des Mietvertrages unberührt.

 

§ 18 Änderung dieser Verwendungsbedingungen

18.1 best aviation behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit Änderungen dieser Verwendungsbedingungen vorzuschlagen. In diesem Fall werden die geänderten Verwendungsbedingungen auf dem Portal veröffentlicht unter eindeutiger Angabe des Datums der letzten Aktualisierung. Als Verwender werden Sie mindestens dreißig Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Version per Email, per Nachricht an Ihr Verwenderkonto oder über eine andere, uns und den Verwendern zur Verfügung stehende Kontaktmöglichkeit über die Änderung informiert.

 

18.2 Die fortgesetzte Verwendung des Portals durch den Verwender ab dem Datum des Inkrafttretens der kommunizierten Änderungen gilt als Zustimmung zu den überarbeiteten Verwendungsbedingungen, wenn es sich handelt um (a) unwesentlichen Änderungen, d.h. die Änderungen berühren nicht die Art und den Umfang der Leistungen von best aviation, oder um (b) Änderungen, die durch ein Gesetz, eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder eine verbindliche Anordnung einer zuständigen Behörde vorgeschrieben sind. Sind wesentliche Änderungen Gegenstand der vorgeschlagenen Änderungen, wird best aviation den Verwender ausdrücklich um seine Zustimmung bitten. best aviation informiert den Verwendner auch vorher über sein Recht, die geplanten Änderungen abzulehnen, innerhalb welcher Frist er dies tun kann, und über sein Recht, die Verwendungsvereinbarung jederzeit vor dem Datum des Inkrafttretens der geplanten Änderungen im Einklang mit diesen Verwendungsbedingungen zu kündigen.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

19.1 Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Verwender ein Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Verwender seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Verwender einen weitergehenden Schutz gewähren. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht.

 

19.2 Für die Verwendungsvereinbarung mit best aviation ist über diese AGB hinaus kein gesonderter Vertragstext vorgesehen. Der Inhalt der Verwendungsvereinbarung ergibt sich aus diesen AGB sowie den konkreten, im Rahmen der Registrierung übermittelten Angaben.

 

19.3 Ist der Verwender Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Herne. best aviation kann den Verwender jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

 

19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verwendungsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Nur die unwirksame Bestimmung selbst entfällt.

 

§ 20 Hinweise zur Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Portal zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der Verbraucher weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden können. best aviation ist allerdings weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit dem Verwender an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verwender können sich gerne direkt an best aviation wenden:

Telefon: +49 (0) 2323 91 91 200

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